Wenn der Rechtsstreit droht
Wenn die Fronten erst verhärtet sind, helfen weder gute Worte noch zutreffende Argumente, denn jeder fühlt sich bedingungslos im Recht.
Sollte nun ein langwieriger Rechtstreit folgen, sind zwei Seiten zu betrachten:
- Der Bauherr ist über längere Zeit gezwungen mit einem störenden Mangel oder völlig eingeschränkter Gebrauchsfähigkeit zu leben.
- Auf der anderen Seite muss der Handwerker vielleicht Jahre warten bis er seinen Lohn zugesprochen bekommt und gerät dadurch evtl. sogar in Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz.
Ein Gerichtsverfahren kostet neben Geld, vor allem Zeit und sehr viel Nerven.
Ein Privatgutachten kann einige Vorteile bieten
1. Die Erfahrung zeigt, daß bei Vorlage eines unparteiischen, nachvollziehbaren und objektiven Gutachtens, die betroffenen Parteien bereit sind, in Richtung des Gutachtenergebnisses einzulenken. Somit ist eine außergerichtliche Konfliktlösung in absehbarer Zeit und mit überschaubaren Kosten möglich.
Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, so sind die Erfolgsaussichten bei einem Prozess gut einschätzbar.
2. Das Gutachten liegt in der Regel relativ zügig vor.
3. Ein Privatgutachten kann vor Gericht nicht als Beweismittel verwendet werden, jedoch ist damit ein stichhaltiger Sachvortrag möglich. Dieser müsste dann erst von der Gegenseite mit fachlich zutreffenden Gegenargumenten widerlegt werden, was bei einem sachlich korrekten Gutachten schwer der Fall sein wird.
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