In einem solchen Fall kann erfahrungsgemäß nur eine unparteiische und fachlich kompetente dritte Person, wie zum Beispiel ein Sachverständiger für das Fliesenlegerhandwerk weiterhelfen.
Hauptstreitpunkte bei Fliesenlegerarbeiten sind:
Beispiele für optische Mängel
Unterschiedliche Fugenbreiten, Höhenversätze bzw. Überzähne, mangelhafte Verfugung, versetzte Fugen, Verlegung nicht flucht- und waagrecht, Teilstreifen zu schmal, Schnittkanten brüchig, Fugen zu groß oder zu klein, sichtbare Unregelmäßigkeiten auf der Fliesenoberfläche, scharfe Kanten an Außenecken, Teilstreifen an sichtbaren Stellen ungleichmäßig geschnitten, Silikonfugen unsauber oder ungleichmäßig, Farbabweichungen innerhalb eines Belages, Fleckenbildung im Belag oder den Fugen, Risse in der Glasur, usw.
Beispiele für Bauschäden bzw. technische Mängel
Mangelhafter Ablauf in begehbaren Duschen, hohl liegende bzw. hohl klingende Fliesen, Belagsablösungen, übermäßige Randabsenkungen, Rissbildung im Fliesenbelag, Risse in den Fliesen, Wasserschäden durch nicht vorhandene oder fehlerhafte Abdichtungen, Frostschäden auf Terrassen, Balkonen und sonstigen Außenbelägen, geforderte Trittsicherheit nicht erfüllt, die Anforderungen an die Abdichtungsnorm (z.B. DIN 18534) sind nicht erfüllt, Fugen brökeln aus, Ausblühungen an den Fugen bzw. der Belagsoberfläche, usw.
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